Juristische Verfahren der Buddhismus Stiftung Diamantweg und Ole Nydahls gegen Tenzin Peljor

In eigener Sache

Liebe Unterstützerinnen, liebe Freunde, sehr geehrte Interessierte!

Nach zwölf Monaten wurden die juristischen Mittel und Verfahren gegen mich, die im Juli 2017 begannen und formell via „Buddhismus Stiftung Diamantweg“ und Ole Nydahl persönlich gegen mich angestrengt wurden, eingestellt.

Ich möchte von Herzen Danke sagen an alle, die mich in dieser Sache finanziell, ideell, mit Kreativität oder emotional so großzügig unterstützt haben!

Die juristischen Mittel konnten durch Vergleiche vor dem Landgericht Mannheim beigelegt werden. Die Kosten des gesamten Rechtsstreites seit Sommer 2017 belaufen sich nach bisherigem Kenntnisstand auf ca. 24.372,82 €.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Anwaltskosten meinerseits: 21.405,72 €
anteilige Anwaltskosten Jan Weber, Anwalt von Ole Nydahl: 1.967,10 € (inkl. Zinsen und Pfändungsgebühr; Die Summe ist Teil des Vergleichs. Im Gegenzug wurden u.a. ca. 7.500,- € Ordnungsgelder und Vertragsstrafen durch die Gegenseite fallen gelassen.)
Gerichtskosten: ca. 1.000,- €

Es sind 27.742,- € an Spenden auf dem Spendenkonto des Unterstützerkreises eingegangen (Stand 20.08.2018). Hinzu kommen zwei Optionen (je eines Vereins und einer Privatperson) in Höhe von 5.500,- €. Zu viel gespendetes Geld wird vom Spendenkonto durch den Unterstützerkreis nach Vorliegen aller Rechnungen in umgekehrter Folge des Eingangs zurückgezahlt.

Ein Unternehmer aus Süddeutschland hat großzügiger Weise allein 20.000,- € gespendet. Vielen Dank dafür!

Wegen der Vielzahl der juristischen Mittel und der entstandenen Dynamik hatte meine Anwältin allerhand zu tun. Entsprechend hoch sind die Anwaltskosten. Der Stundensatz der Anwältin beträgt 280,- €.

© Robert Patton | Justice | (CC BY-NC 2.0)

Überblick über die juristischen Mittel

Finanzielle Forderungen

Summe Forderungen Jan Weber im Namen Ole Nydahls:  12.485 € (inkl. Ordnungsgelder und Vertragsstrafen)
Gerichtskosten: 3 x 1218,- € = 3.654,- €
Summe Forderungen: 16.139 €

Tatsächliche Kosten nach gütlicher Einigung

Anwaltskosten Jan Weber gemäß RVG: 1.967,10 € (inkl. Pfändungsgebühr von 84,26 € und Zinsen auf Hauptforderung von 33,07 €)
Anteilige Gerichtskosten: ca. 1000 €
Die anteiligen Gerichtskosten setzen sich wie folgt zusammen:

  1. 406€ für AZ 3 O 83/17 Nydahl-Jäckel, Zitierung Peter Riedl / Blog Ursache Wirkung auf www.info-buddhismus.de | ursprünglicher Streitwert: 50.000 €
  2. ca. 600€¹ für AZ 3 O 175/17 Nydahl-Jäckel, Zitierung RA Markus Kompa / RA Kompa Blog auf Facebook  | ursprünglicher Streitwert: 50.000 €

Summe tatsächliche Kosten: ca. 2.959,54 €¹

Zeittafel und Details
  1. 1. Abmahnung „Buddhismus Stiftung Diamantweg“ via Ritterhaus Rechtsanwälte: Kosten 1.171,76 €²
    28. Juli 2017
  2. Abgabe einer Unterlassungserklärung meinerseits zur 1. Abmahnung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gleichwohl rechtsverbindlich
    01. August 2017
  3. 2. Abmahnung Ole Nydahl via Jan Weber (Anwalt von Ole Nydahl und Geschäftsführer der Buddhismus Stiftung Diamantweg; Ole  Nydahl ist Vorstandsmitglied dieser Stiftung): Kosten 1.822,96 €
    02. August 2017
  4. Beschluss Landgericht Mannheim: 1. einstweilige Verfügung mit Streitwert 50.000 €. Verbot, die von mir korrekt zitierte, im Konjunktiv und indirekter Rede in Hochkomma gesetzte und mit Fußnote zum Quellennachweis versehene Aussage einer Zuhörerin vom Livestream des Deutschlandtreffens der Anhänger des Diamantweg Buddhismus zu verbreiten. Die Zusammenfassung des Gehörten der Zuhörerin hatte ich von einem Blogbeitrag der österreichischen buddhistischen Zeitschrift „Ursache und Wirkung“ übernommen. Die Zuhörerin bleibt bis heute bei ihrer Zusammenfassung des Gehörten – also bei dem, was ich korrekt zitierend vom U&W-Blogbeitrag wiedergab. Das Gericht legte mir auch auf, die Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen (die sich an Streitwert und Gebührenordnung bemisst.) Möglichkeit des Widerspruchs.
    07. September 2017
  5. Jan Weber stellt Antrag auf Ordnungsgeld oder Ordnungshaft bei Nicht-Zahlung sowie Antrag auf Verurteilung: Höhe Ordnungsgeld 500 €. Sicherheitsleistung „um den Antragssteller daran zu gewöhnen, den Unterlassungstitel zu beachten“: 5.000 €
    12. Oktober 2017
  6. Aufforderung durch Jan Weber zur Abgabe einer Unterlassungserklärung: Kosten 1.839,32 €
    21. November 2017

29. November 2017: Meine Anwältin zeigt vor Gericht und bei Jan Weber an, dass sie mich vertritt.

  1. Abgabe einer Unterlassungserklärung meinerseits zur 2. Abmahnung: „Lediglich zur Abkürzung der Angelegenheit und zur Vermeidung weiterer streitiger Verfahren geben wir … ohne Anerkennung einer Rechtspflicht … gleichwohl rechtsverbindlich“
    05. Dezember 2017
  2. Antrag Vertragsstrafe durch Jan Weber: 2.000 €, weil ich einen Link in einer Fußnote im Ole Nydahl Artikel auf www.info-buddhismus.de nicht gelöscht hatte. Gesamtforderungen Jan Weber: 5.662 € sowie Beharren auf der Gültigkeit der einstweiligen Verfügung, was Übernahme auch der Gerichtskosten beinhaltet gemäß Gebührenordnung Streitwert 50.000 €.
    07. Dezember 2017
  3. 3. Abmahnung Ole Nydahl via Jan Weber auf einen Facebook-Beitrag mit einem Zitat von Rechtsanwalt Markus Kompa: Forderung: 1.822,96 €, Streitwert 50.000 €
    07. Dezember 2017
  4. Antrag auf Vertragsstrafe durch Jan Weber über 3.000 € für einen gesetzten Link in einem Facebook Post, der zu dem Blogbeitrag mit abgemahnter und auf Unterlassung bewährter Passage auf www.ursachewirkung.at/blog verwies.
    [Der Link sollte die Aussage zum Aufruf zur Wahl AfD belegen. Es gab insgesamt vier Fußnoten Beleglinks in diesem Facebook Post. Mir war nicht klar, dass ich keinen Link wegen der Unterlassungserklärung setzen darf.]
    19. Dezember 2017
  5. Beschluss Landgericht Mannheim: 2. einstweilige Verfügung via Landgericht Mannheim: Streitwert 50.000 € + Forderung der Übernahme der Kosten des Verfahrens. [Gegen den Streitwert wird danach Streitwertbeschwerde eingelegt und er wird vom Gericht auf 30.000 € festgelegt. Der Streitwert der 1. einstweiligen Verfügung wird mit Zustimmung der Gegenseite am 13.02.18 auf 10.000 € festgelegt.]
    17. Januar 18
  6. Antrag meiner Anwältin: Die erste einstweilige Verfügung + Ordnungsgeld diesbezüglich sind wegen inkorrekter Zustellung der einstweiligen Verfügung aufzuheben Sowie Antrag, dass Ole Nydahl (Antragsteller) die Kosten für Verfügungsverfahren und Ordnungsgeldantrag zu tragen hat.
    22. Januar 2018
  7. Ordungsgeldantrag durch Jan Weber über 2.000 € zum Schreiben meiner Anwältin, dass sie auf meine Bitten hin für die DBU bzw. die Delegierten der DBU Mitgliederversammlung erstellte + Forderung Kosten für Ordnungsgeldantrag zu übernehmen.
    22. Juni 2018
  8. gütliche Einigung vor Gericht (Das offizielle Verhandlungsprotokoll kann auf Anfrage zugesendet werden.)
    12. Juli 2018

Zusammenfassung der Ereignisse

Im Sommer 2017, erhielt ich zwei Abmahnungen. Die erste Abmahnung stammt vom 28. Juli 2017 und wurde von Ritterhaus Rechtsanwälte, Prof. Dr. Schmidthuber, verfasst, der die rechtlichen Interessen der Buddhismus Stiftung Diamantweg, Darmstadt vertritt. (Details zu Abmahnung 1 siehe Fußnote 2) Am 02. August 2017 folgte eine zweite Abmahnung von Jan Weber, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der „Buddhismus Stiftung Diamantweg“, der Ole Nydahl vertritt. (Details zu Abmahnung 2 siehe hier…) Ole Nydahl ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender der „Buddhismus Stiftung Diamantweg“. Die Bilanz der „Buddhismus Stiftung Diamantweg“ für das Jahr 2015 weist ein Vermögen von rund 34,2 Mio. € aus.

Innerhalb von 5 Tagen wurden also gegen mich anwaltliche Forderungen über knapp 3.000 € erhoben. Beide Abmahnungen folgten unmittelbar kritischen Presseartikeln zu Ole Nydahl im Deutschlandfunk und im Bayrischen Rundfunk. Diese Artikel zitierten mich, wobei ich mich aber nicht explizit zu Ole Nydahl oder dem Diamantweg äußerte.

Klärungsversuche der Vorgänge meinerseits hinter den Kulissen brachten zutage, dass Personen innerhalb der Führung des Diamantwegs mir eine Grenze setzen wollten, da ich von der Mainstream Presse ernst genommen werde, was meinem kritischen Nydahl Artikel mehr Gewicht in der Öffentlichkeit gäbe. Ein Diamantwegvertreter beschrieb die juristischen Vorgänge gegen mich in einer Email-Antwort an einen englischen Akademiker, der mir Hilfe im Konflikt anbot, mit dem Bild: man wolle mir in Deutschland eine blutige Nase schlagen („to give a bloody nose to T.P.“). Alle Versuche hinter den Kulissen eine friedliche Einigung zu finden – auch via Hilfeersuchen an Jigme Rinpoche – scheiterten.

Das Angebot des Diamantwegs in einen Dialog einzutreten während zeitgleich gegen mich juristische Verfahren geführt werden, lehnte ich ab. Diese Ablehnung basierte auch auf der Tatsache, dass Dokumente, die ich an den Rat der DBU sandte, an Ole Nydahls Anwalt Jan Weber durchgestochen wurden, der sie juristisch gegen mich verwendete.

Den Rat der DBU bat ich um Hilfe, nachdem mich Franz Johannes Litsch darum gebeten hatte. Johannes Litsch war der Meinung, was hier passiert sei eine Angelegenheit, die alle Buddhisten angehen würde. Auch wenn ich damit umgehen könne, sei es wichtig, die buddhistische Gemeinschaft in Deutschland auf die Vorgänge aufmerksam zu machen. Vermittlungshilfe sowie aktive Beiträge zur Konfliktbeilegung wurden freundlicher Weise auch von Dr. Michael Kalff angeboten. Schließlich baten Michael Kalff vom Buddhistischen Zentrum Freiburg, Choeling Hannover und Tibethaus Deutschland die DBU in dem Konflikt zu vermitteln.

Bis einschließlich zur Mitgliederversammlung der DBU Ende April 2018 scheiterte dieser Vermittlungsversuch. Er scheiterte einerseits an meiner Ablehnung in einen offenen Dialog einzutreten während gleichzeitig juristische Verfahren gegen mich geführt werden. Andererseits scheiterte der Vermittlungsversuch aber auch an einer starken Parteilichkeit für die Sichtweisen und Behauptungen von Diamantweg-Vertretern zur Sache sowie einer geschickten Beeinflussung und Machtausübung dieser auf einzelne Räte bzw. innerhalb des Rates der DBU. Zu der geschickten Beeinflussung und Machtausübung gehörte u.a. eine Telefonkonferenz des Rates, an der ein Diamantweg-Vertreter teilnehmen und seine Interpretationen der juristischen Vorgänge als „Fakten“ darlegen konnte. Eine Gelegenheit meine Sicht oder die Fakten dem Rat darzulegen, wurde mir weder zu diesem Zeitpunkt noch bis zum heutigen Tag angeboten. Hinzu kamen Strukturen innerhalb des Rates, die das aktive Verbreiten und Nicht-Korrigieren von Fehlinformationen ermöglichten und auf Informationskontrolle, Intransparenz, Einschüchterung, Parteinahme, Geheimhaltung und dem Nicht-Zuhören und Nicht-Wahrnehmen meiner Situation und Sicht zur Sache beruhten. Ein Dialog in Form einer Mediation wurde daher erst nach der Mitgliederversammlung (MV) Ende April 2018 möglich. Diese MV stellte die Weichen für grundsätzliche Änderungen sowohl in Bezug auf Machtverhältnisse und Transparenz als auch in Bezug auf dominierende Sichtweisen im Rat der DBU zum Diamantweg. Drei Räte des 11-köpfigen DBU Rates setzten sich vor dieser MV – unabhängig vom 1. Vorsitzenden – ab Dezember 2017 mit mir in Kontakt und zeigten Offenheit, Details zu den Fakten, so wie sie mir bekannt waren, wahrzunehmen.

Verantwortliche in der Führung des Buddhistischen Dachverbands Diamantweg (BDD) und Anhänger des BDD verbreiten weiterhin entgegen der Tatsachen – auch via Newsletter der Deutschen Buddhistischen Union (DBU) –, ich hätte mich der mehrfachen Verleumdung gegenüber Ole Nydahl schuldig gemacht. Ja, ich hätte diese „Verleumdungen“ sogar, trotz Aufforderung diese zu unterlassen, fortgesetzt. Das Gericht habe dies bestätigt. Diese Aussagen sind allesamt grundsätzlich falsch und irreführend. Die Verbreitung dieser falschen Vorwürfe wird leider immer noch, trotz schriftlicher und mündlicher Korrekturen meinerseits und teilweise wider besseren Wissens, fortgesetzt.

Tatsache ist: die „Buddhismus Stiftung Diamantweg“ begann die juristischen Streitigkeiten zunächst mit dem Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen auf meiner Website www.info-buddhismus.de. (Details hier…) Zur Vermeidung von Streitigkeiten und Kosten gab ich eine Unterlassungserklärung ab. Sodann wurde aus meiner umfangreichen und sonst zutreffenden Recherche zu Ole Nydahl eine Äußerung herausgegriffen und abgemahnt. Später wurde ich auch wegen einem Facebook-Post abgemahnt (Abmahnung 3).

Der Vorwurf bei den letzten beiden Abmahnungen war der der „falschen Tatsachenbehauptung“. Beide abgemahnten Äußerungen waren Zitate Dritter auf die ich vertraute.

Das erste Zitat stammte von einer Zuhörerin des Lifestreams des Deutschlandtreffens des Diamantwegs (Details hier…), die bis heute zu ihrer Aussage steht, deren Aussage ich jedoch nicht selbst überprüfen konnte, da mir z.B. kein Mitschnitt vom Lifestream vorliegt. Das Zitat stand bereits über ein Jahr vor Eingang der Abmahnung in meinem Ole Nydahl Artikel. In dieser Sache strengt Ole Nydahl derzeit sowohl in Deutschland als auch in Österreich einen zivilrechtlichen Prozess gegen Peter Riedl an. Prof. Dr. Peter Riedl ist Herausgeber der buddhistischen Zeitschrift „Ursache und Wirkung“ von deren Blog ich die Zuhörerin zitierte. Der Prozess gegen Peter Riedl in Bezug auf das Zitat dieser Zuhörerin wurde erst ca. vier Monate nach der Abmahnung gegen mich angestrengt. Zuvor hatte ich einen Vertreter des Diamantweg mehrfach darauf hingewiesen, dass es widersprüchlich sei zu behaupten, man wolle nur geltendes Recht herstellen und dann massiv gegen mich, aber nicht gegen den Urheber des Zitats juristisch vorzugehen.

Beim zweiten abgemahnten Zitat, dem Facebook-Post, hatte ich einen bekannten Medienrechtsanwalt zitiert und vertraute auf die Korrektheit der Aussage, die er auf seinem Blog machte.

Aus Kostengründen, zur Vermeidung von teuren Hauptsacheverfahren oder aus Gründen der Beweisnot habe ich also zur Erledigung der Angelegenheiten drei freiwillige Unterlassungsverpflichtungserklärungen ohne Anerkennung einer dazu bestehenden Rechtspflicht abgegeben. Die letzten beiden Unterlassungsverpflichtungserklärungen – zur Wiedergabe der Zitate der Zuhörerin des Lifestreams und des Medienrechtsanwalt – erfolgten nachdem zunächst einstweilige Verfügungen erlassen worden waren, wonach das Verbreiten dieser Zitate zu unterlassen sei. Dabei wurde die erste einstweilige Verfügung von uns wegen formaler Fehler der Gegenseite nicht anerkannt, die zweite einstweilige Verfügung wurde anerkannt, weil tatsächlich die zitierte Behauptung des Medienrechtsanwalts inhaltlich nicht richtig war.

Mit diesen juristischen Abläufen und zivilrechtlichen Verfahren lässt sich jedoch kein Vorwurf der Verleumdung rechtfertigen. Eine Verleumdung setzt ein Handeln wider besseres Wissen voraus. Eine bewusste Lüge ist jedoch gar nicht Voraussetzung für ein Unterlassungsgebot wegen „falscher Tatsachenbehauptung“. Ich habe nicht bewusst gelogen. Das hat auch kein Gericht festgestellt. Es liegt also kein solches Handeln wider besseren Wissens, keine Lüge, vor. Auch eine Verleumdung wurde nicht festgestellt.

Eine Verleumdung ist gemäß § 187 StGB:

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein solcher Straftatbestand liegt und lag nicht vor.

Ole Nydahl wurde also nicht durch mich verleumdet – kein einziges Mal. Es wurde auch kein Strafverfahren gegen mich geführt, sondern ein zivilrechtliches Verfahren. Die Streitigkeit wurde schließlich durch einen Vergleich vor Gericht beigelegt.

Mediativer Dialog in Hamburg am 21. August 2018

Am 21. August 2018 gab es in Hamburg ein vierstündiges Treffen mit Widukind Baier, Vertreter des Buddhistischen Dachverbandes Diamantweg (BDD), den Räten der Deutschen Buddhistischen Union (DBU), Martin Ramstädt und Nils Clausen sowie Hendrik Hortz (Delegierter der Einzelmitglieder) und mir. Das Ergebnisprotokoll kann hier eingesehen werden.

Am 8. Juli 2018 äußerte sich der Rat der DBU in einer Stellungnahme zum Thema gerichtliche Auseinandersetzungen wie folgt:

Aus Sicht des Rates ist eine rechtliche, insbesondere gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Buddhisten vollständig unerwünscht. Die Beteiligten sollten auf der Grundlage der buddhistischen Ethik alles tun, um einen Rechtsstreit zu vermeiden und eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Update Finanzen August 2019

Für die juristische Beratung und die Gegendarstellung zu den Behauptungen des BDD über mich gegenüber der DBU Mitgliederversammlung und dem Rat der DBU (falscher Vorwurf der  „Diffamierung“ und von „Verleumdungen“), fielen zusätzliche Kosten in Höhe von 3.055,92€ an. Damit belaufen sich die Kosten, nach bisher mir bekanntem Stand, auf insgesamt 27.428,74 €.


¹ Am 12.11. und 13.11.18 rief ich das Landgericht Mannheim zu den noch offenen Gerichtskosten an. In Bezug auf das Parallelverfahren AZ 3 O 175/17 sagten sie, es seien 800€ Vorkasse via Anwältin eingegangen und 200€ davon zurück überwiesen worden. Wegen der sehr schlechten Verbindung habe ich nicht mit Sicherheit die 10er-, 1er- und die Nachkommazahlen verstanden. Ich verstand 821€ (bzw. 621€). Daher die Rundung auf 100er und die ca. Angabe.

² Hier ging es u.a. um ein Bild von Ole Nydahl, das jahrelang auf Wikipedia gemeinfrei zur Verfügung stand. Dort wurde es unter dem Applaus von Ole Nydahl unterstützenden Editoren hochgeladen (das vorherige Bild war ihnen nicht schön genug). Nach ca. vier Jahren wurde es auf Wikipedia durch einen automatisierten Robot wegen mangelnder Copyrightangaben gelöscht, was ich nicht mitbekam. Der Rechteinhaber des Bildes ist mir unbekannt. Die Rechte besitzt definitiv nicht die „Buddhismus Stiftung Diamantweg“. Im Namen des Rechteinhabers mahnte also die „Buddhismus Stiftung Diamantweg“ ab. (Vorstandsvorsitzender der „Buddhismus Stiftung Diamantweg“ ist Ole Nydahl, Geschäftsführer der Stiftung ist Jan Weber.) Die Abmahnung enthielt noch drei weitere Punkte: 1) die Verwendung des Diamantweglogos, 2) die Verwendung des Schriftzuges des Diamantwegs und 3) eine angebliche Design-Übernahme der Diamantweg Seiten in meinem Ole Nydahl Artikel. Für diese Abmahnung erhielt ich freundlicher Weise eine kostenlose Ersteinschätzung eines bekannten Medienanwalts. Der Rat, den der Medienanwalt gab, funktionierte, daher habe ich die 1.171,76 € nicht bezahlen müssen.

Tenzin Peljor
07. September 2018
aktualisiert: 15.02.19 | neuer Abschnitt „Zusammenfassung der Ereignisse“

Siehe auch
Noch mehr
Klagen von Rechts
Update Januar 2021


Juristische Verfahren der Buddhismus Stiftung Diamantweg und Ole Nydahls gegen Tenzin Peljor

15 Gedanken zu „Juristische Verfahren der Buddhismus Stiftung Diamantweg und Ole Nydahls gegen Tenzin Peljor

  • 7. September 2018 um 17:18 Uhr
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    Lieber Tenzin,

    bitte kläre doch einmal mich und weitere unverständige Mitleser auf, wie es zu solch einem Irrsinn überhaupt kommen konnte.

    Lebst Du als tibetischer Mönch nicht besitzlos? – Wie hätten denn Ole und seine Schergen Dir, einem ’nackten Mann‘, überhaupt in die Taschen greifen können?

    Was für eine Geldverbrennungs- bzw. Umverteilungsmaschinerie…

    Und was für eine energetisch ‚klebrige‘ Angelegenheit…

    Aber das sagte ich ja damals schon, daß ich das nicht für eine Umgangsweise halte, die man als buddhistische Organisation mit einem Mönch pflegen sollte.

    Antworten
    • 7. September 2018 um 18:53 Uhr
      Permalink

      Hi Stefan, mache ich noch. Das ist umfangreicher und ich will es klar, fair und verständlich darstellen. Kann 1-2 Wochen dauern bis ich mich dazu melde (hier im Kommentarbereich). Im Moment bin ich froh, dass es hinter mir liegt und will mich nun endlich wieder auf Wesentlicheres konzentrieren und viele vernachlässigte Sachen aufarbeiten. Soweit erst mal für heute.

      Antworten
    • 8. September 2018 um 14:42 Uhr
      Permalink

      Lieber Stefan,
      es sieht so aus, dass ich den Großteil Deines Kommentars in der Antwort an Greg gleich mitbeantwortet habe. Ist das so?

      Inwieweit möchtest Du Deine Bitte „bitte kläre doch einmal mich und weitere unverständige Mitleser auf, wie es zu solch einem Irrsinn überhaupt kommen konnte“ noch erfüllt haben? Ich kann das von Anfang bis Ende darstellen. Denjenigen, denen ich es erzählte, reagierten mit „das ist ja wie ein Krimi“. Die Antwort würde lang werden, aber ich scheue die Mühe nicht, wenn Interesse vorliegt.

      Lass mich wissen, ob Du / oder andere an einer ausführlichen Version interessiert sind. Dann schreibe ich diese.

      Antworten
  • 8. September 2018 um 03:43 Uhr
    Permalink

    Eine Frage: Wieso hast Du keine Prozesskostenhilfe beantragt? Du bist doch mittellos, es bestand Erfolgsaussicht und die groessten Kosten entstanden durch Deine Anwaeltin.

    Antworten
    • 8. September 2018 um 13:30 Uhr
      Permalink

      Das ist leichter und knapper zu beantworten:

      1) ich ging anfänglich noch davon aus, dass sich das gütlich regeln lässt

      2) als sich die Sache juristisch zuspitzte (1. einstweilige Verfügung) machte ich dies via Facebook bekannt, um auf meine Situation aufmerksam zu machen. Innerhalb von 2 Stunden meldete sich ein Unternehmer, der mir professionelle juristische Hilfe mit Kostenübernahme anbot. Diese Hilfe nahm ich an.

      Daher bestand erstmal keine Notwendigkeit für Prozesskostenbeihilfe.

      Was nicht abzusehen war: welches Ausmaß und Kosten diese juristischen Attacken annehmen werden. Als ich das sah, bot ich mehrfach an, die Reißleine zu ziehen, indem ich meinen finanziellen Bankrott erkläre und Prozesskostenhilfe etc. beantrage. (Mindestens ein hochrangiger Vertreter des Diamantwegs als auch die Diamantweg Stiftung via ihrem Anwalt wusste bereits seit August 2017, dass bei mir nix zu holen ist und ich von ca 500€ / Monat Spenden lebe, keine Ersparnisse und keinen Hausstand habe.)

      Der Unternehmer lehnte das Angebot meiner finanziellen Bankrotterklärung ab, stand weiter großzügig und vorbehaltlos hinter mir und beruhigte mich. (Hier muss noch betrachtet werden, dass die Gegenseite bei Nichtzahlung von Ordnungsgeldern Ordnungshaft für mich beantragte.)

      Als ich nach ca. 9 Monaten das erste mal hörte, wie hoch die aufgelaufen Kosten sind, machte ich mir Sorgen um den Unternehmer und bot an, eine zuvor existente Idee eines Spendenkonto und Spendenfundraising zu aktivieren. Das sollte aus meiner Sicht das finanzielle Risiko für den Unternehmer mindern und ihn nicht ungebührlich belasten. Die Idee nahm der Unternehmer an. Dann bildete sich ein Unterstützerkreis aus 3 Personen, die das Spendenkonto einrichteten, gemeinsam und transparent verwalten und auch Anzeigen geschaltet haben.

      Mit Prozesskostenbeihilfe und wenn ich den Nerv gehabt hätte, hätte ich mich wahrscheinlich durch die Instanzen klagen können – die Gegenseite, finanziell stärker, sowieso. Aber hier ging es mir am Ende darum, das weder juristisch noch finanziell weiter eskalieren zu lassen.

      So kam es dazu. Alles klar?

      Antworten
  • 10. September 2018 um 19:10 Uhr
    Permalink

    Nein. Denn die Sache ist ja so erst eskaliert, naemlich finanziell. Mit Prozesskostenhilfe waeren die Kosten fuer Deine anwaltl. Vertretung geringer gewesen. Ein Unternehmer sollte rechnen koennen. Ausserdem waere m.E. in hoeheren Instanzen die Gegenseite gescheitert.

    Antworten
    • 10. September 2018 um 19:45 Uhr
      Permalink

      Danke Greg. Klar, mit Prozesskostenhilfe wären die Kosten für die anwaltliche Vertretung wesentlich geringer gewesen.

      Basierend auf einem juristischen Argument eines Medienanwalts, dass mir vor ’ner Weile in der Sache gesendet wurde, mutmaße ich auch, dass in höheren Instanzen das hätte gewendet werden können. Andererseits, ich hatte bisher Null Ahnung von Gerichten und Vorgängen dieser Art und war froh, dass mir jemand Hilfe anbot, die ich wirklich dankend und sehr erleichtert annahm. Es war auch nicht abzusehen, wie das schließlich eskalierte.

      Nun ja, nun bin ich klüger. Allerdings habe ich auch schon mehrfach die Meinung gehört, es wäre besser gewesen, das auszufechten. Nun ja, das macht nun Peter Riedl. Er hat ja Prozesserfahrung mit Colin Goldner und gewann am Ende vor dem Oberlandesgericht Wien.

      Ich bin froh, dass es vorbei ist und die 12 Monate und was ich dabei mitbekam, sich dadurch ergab, recherchiert werden musste oder mir zugesendet wurde, hat sich ja in immerhin fünf neuen Blogbeiträgen auf diesem Blog niedergeschlagen. Zuvor gab es nur einen einzigen Beitrag zu Nydahl auf diesem Blog und den auch erst im Mai 2017.) Auch mein Nydahl Artikel auf http://www.info-buddhismus.de erhielt ein umfassendes Update. Einiges von dem was ich der Anwältin mitteilte, recherchierte oder mir zugesandt wurde, habe ich in dem Artikel verwertet.

      Für mich ist es ok wie es nun ist.

      Antworten
  • 12. September 2018 um 07:23 Uhr
    Permalink

    Danke fuer die ausfuehrliche Antwort. ich verstehe Deine Erleichterung gut. Dann verfolgen wir mal Riedl, ich wusste gar nicht, wie er sich gegen Goldner durchsetzte, sehr interessant.
    Wer austeilt, sollte auch einstecken koennen, sagt der Volksmund. Das koennten sich Goldner und Nydahl mal zu Herzen nehmen.

    Antworten
  • 19. September 2018 um 15:31 Uhr
    Permalink

    Eine einzige Schande… und dennoch könnte man *genug*…

    Wenn der Meister nach all den unzähligen Vergehen nun auch etwas für die Juwelen die ihn fütter (wenn auch sicher ohne Segen) tun möchte, anstelle ihnen nichts als zu schaden, wäre er klug sich mit dem zu beschäftigen, wofür er zumindest formal aus dem Haus gezogen ist, den Stabel an Vergehen eingesteht, und mit dem letzen Rest übriger Güte, im leben des Heiligen Lebens, bestrebt, zum Wohle aller Wesen und des eigenen, zumindest den Pfad zu erreichen.

    Sicher eine Ermutigung mit sehr geringen Chancen, den speziell wenn da kein Dukkha ist, Entspannung, wie könnte da je das erforderliche Saddha hochkommen. Aber wie sagen die metzelnden „Bodhisatvas“: „Ich verschwinde zuletzt…oder die Hoffnung…“

    Antworten
    • 20. September 2018 um 16:50 Uhr
      Permalink

      Verzeihung, aber das ist einfach wirres Zeug, voller orthographischer Fehler und ohne eine Relevanz!

      Antworten
      • 21. September 2018 um 18:05 Uhr
        Permalink

        Meister wird’s/hat’s vertsehen/verstanden, und sicherlich verziehen (wenn ernst gemeint und nicht nur retorisch), Nyom Borstel.

  • 15. November 2018 um 18:44 Uhr
    Permalink

    Updates

    1) Habe nun die Zahlen aktualisiert. Tatsächlich belaufen sich die anteiligen Gerichtskosten meinerseits für alle gegen mich angestrengten juristischen Mittel und Verfahren gerade mal auf ca. 1.000 €. Das muss aber im Kontext der Forderungen und der sehr guten Arbeit meiner Anwältin gesehen werden.

    2) Am 13.11.18 fand das Verfahren Nydahl gegen Riedl in Darmstadt – Ort der Buddhismus Stiftung Diamantweg – statt. Ole Nydahl sollte persönlich erscheinen. Tat er aber nicht. Hier einige Details:

    Presseprozess in Deutschland – Ole Nydahl klagt Peter Riedl – Ursache und Wirkung

    Zum Hintergrund:

    Im April 2016 hatte Peter Riedl eine (nicht-buddhistische) Zuhörerin des Lifestreams vom Osterkurs Nydahls im März 2016 zitiert. Diese hatte mit ihrem Freund, einem Schüler von Ole Nydahl den Lifestream gesehen und war empört über das was sie von Ole Nydahl als buddhistischem Lehrer über den Islam während des Lifestream hörte. Sie wandte sich zuerst an mich, ich verwies sie noch am selben Tag an den Rat der DBU, da der BDD ja Mitglied in der DBU ist und ich als Einzelperson da nicht viel machen kann und eh schon viel getan habe. Als aus dem Rat der DBU nichts Substanzielles an die Frau zurück kam, verwies ich sie dann an Peter Riedl als Verleger. Er zitierte dann das, was die Zuhörerin als Gehörtes zusammenfasste, in Hochkomma in einem Blogbeitrag auf Ursache und Wirkung:

    Eine Teilnehmerin am Deutschlandtreffen vom 23. März 2016 im Kasseler Messezentrum berichtete Ursache\Wirkung, der Lama habe seinen ZuhörerInnen empfohlen, die Partei ‚Alternative für Deutschland‘ zu wählen, da „ZITAT ZUHÖRERIN“

    Von dort hatte ich die Zuhörerin mit ihrer Zusammenfassung des Gehörten auf http://www.info-buddhismus.de zitiert, korrekt in Konjunktiv gesetzt, nicht verallgemeinert und auch hinzugefügt, dass das von nur einer Zuhörerin so gesagt wurde und eine Fußnote angegeben für die Quelle. Abgemahnt wurde ich 14 Monate später – ich, also nicht Peter Riedl! – nachdem Bayrischer Rundfunk und Deutschlandfunk mich zu Kontroversen im Buddhismus interviewt hatten. In diesen Artikeln tauchte Nydahl auf. Ich selbst äußerte mich aber nicht zu Nydahl in diesen Artikeln. Mir wurde später telefonisch sinngemäß gesagt, ich sei zu mächtig, weil mich Mainstream Medien ernst nehmen, also dachten einige (im DW) da müsse man nun etwas tun. Zuvor hatte ich darauf hingewiesen, dass es nicht um die Sache sondern um meine Person geht, denn wäre es um die Sache gegangen, hätten sie ja Peter Riedl als Primärquelle und nicht mich als Sekundärquelle abgemahnt. Peter Riedl wurde dann erst 2 Monate nach mir abgemahnt. Auch eine einstweilige Verfügung erwirkt. Nur er weigerte sich den Artikel oder die Passage zu löschen. Bis heute.

    Einen Fehler beging ich aber auch! Für die Behauptung gab es nur eine – wenn auch vertrauenswürdige erscheinende Zeugin. Diese blieb bei ihrer Aussage auch viele Monate später auf Nachfrage. Jedoch konnte ich selbst keine/n 2. unabhängigen Zeugen / Zeugin finden. Ole Nydahl gab dann eine eidesstattliche Erklärung ab, er habe das so wörtlich nicht gesagt, wie in Hochkomma wiedergegeben – zur Erinnerung, die Hochkomma gab die Zusammenfassung der Zuhörerin wieder und war nicht als Wiedergabe einer wörtlichen Rede Ole Nydahls angedacht noch so erkennbar. Die eidesstattliche Erklärung fehlte interessanter Weise in den mir zugesandten Gerichtsunterlagen.

    Wen die Darstellung meiner Anwältin zu Fall interessiert, der findet ein Dokument auf Frank Hendrik Hortz’ Blog. http://www.frank-hendrik-hortz.de

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  • 12. Januar 2020 um 00:05 Uhr
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    UPDATES GERICHTSVERFAHREN

    NYDAHL GEGEN AUSGSBURGER ALLGEMEINE

    In einer »Stellungnahme zu meinen islamkritischen Äußerungen« vom 15.10.18 spricht Nydahl von »sinnverfälschte(n), angebliche(n) Äußerungen« »in verschiedenen Presseberichten, insbesondere in der Tageszeitung ›Augsburger Allgemeine‹«. Nydahl schreibt, er habe gesagt:

    »If you want information for the greatest challenge of our generation, right, others had Hitler and Stalin, we have Islam, right. I mean it’s the same thing, there is always somebody coming up and making a lot of trouble and giving us the chance to develop our force, our clarity, learning to work together …«

    Gegen die Zitierung, »Andere hatten Hitler und Stalin, wir haben den Islam. Das ist alles dasselbe.«, der Augsburger Allgemeinen geht Ole Nydahl juristisch via Unterlassung vor.

    Die Übersetzung der Augsburger Allgemeinen und die im Statement von Nydahl wiedergegebene wörtliche Rede in Englisch sind fast wortgleich:

    »… others had Hitler and Stalin, we have Islam, right. I mean it’s the same thing …«

    »Andere hatten Hitler und Stalin, wir haben den Islam. Das ist alles dasselbe.«

    Nydahl wirft dem Journalisten vor, er habe einen »verkürzten deutschen skandalgeeigneten Satz kreiert und als Zitat gekennzeichnet.« Den zitierten Satz, »Andere hatten Hitler und Stalin, wir haben den Islam. Das ist alles dasselbe.« habe Ole Nydahl »nicht gesagt«. Er fügt an: »Ich habe erklärt, dass sich andere Generationen u.a. den Herausforderungen eines Hitler oder Stalin stellen mussten und die größte weltweite Herausforderung unserer Generation meiner Meinung nach der Islam ist. Und damit meine ich den politischen Islam.«

    Im Juli 2019 berichtet der Deutschlandfunk, dass Ole Nydahl der Augsburger Zeitung juristisch unterlag: »Das Landgericht stellt fest, dass Nydahl von dieser Zeitung nicht sinnentstellend zitiert worden war.«

    Details: https://info-buddhismus.de/lama_ole_nydahl.html#Stellungnahme


    OLE NYDAHL Gerichtsverfahren gegen PETER RIEDL und Ursache\Wirkung (und letztlich auch mich, Tenzin Peljor) – ZWISCHENSTAND

    Wegen der komplizierten juristischen Lage hier nur eine Kurzmeldung OHNE Link zum Urteil in Wien (Österreich), weil meine strafbewehrte Unterlassungserklärung aus Deutschland (LG Mannheim) noch aktiv ist.

    Das Handelsgericht Wien hat am 21.11.2019 die Klage Ole Nydahls gegen Peter Riedl und Ursache\Wirkung in erster Instanz zur Gänze abgewiesen und dies ausführlich begründet. Das Urteil in voller Länge kann an anderer Stelle nachgelesen werden. (Ich darf den Link derzeit nicht verbreiten soweit mir bekannt.)
    Gegen das Klage abweisende Urteil des Handelsgerichtes Wien hat Ole Nydahl am 18.12.2019 Berufung eingelegt. Es ist daher noch nicht rechtskräftigt.

    Das Gericht kommt zur Schlussfolgerung dass, »Die pauschalen und islamfeindlichen Äußerungen des Klägers [Ole Nydahl] im Zuge des Vortrags vom 23.03.2016, haben die Beklagten [Peter Riedl und Ursache\Wirkung] somit wahrheitsgemäß zusammengefasst und inhaltlich richtig wiedergegeben. Das Klagebegehren [Ole Nydahls] war daher abzuweisen.«

    (Zufügungen in eckigen Klammern durch mich für die leichtere Verständlichkeit.)

    ZUM HINTERGRUND
    Am 24.3.2016 wandte sich eine Nicht-Buddhistin, deren Freund ein Ole Nydahl Schüler ist, an mich und beschrieb, dass sie über islamfeindliche Aussagen Ole Nydahls und seine Wahlempfehlung für die AfD geschockt sei. Sie fasste das am Vorabend Gehörte in Worten zusammen. Dann schrieb sie: »Ich frage mich, wie kann so jemand von den Buddhisten ernst genommen werden? Zum einen, wie kann es sein, dass ein religiöser Lehrer, wenngleich der Buddhismus ja keine Religion darstellt, seinen Mitmenschen eine Wahlempfehlung geben?! In Deutschland haben wir immer noch, und zum Glück, das Recht der freien und geheimen Wahl! Und niemand! aus der Runde der Zuhörer hat widersprochen, alle hören zu und schmücken den Menschen da oben mit Schmeicheleien. Sie haben auf dieser Internetseite schon verschiedene kritische Aspekte von Lama Ole thematisiert. Mich interessiert sehr, wie Sie (verschiedene Verantwortliche der Buddhisten im Deutschland) zu diesem Thema stehen.« Ich schrieb ihr am selben Tag »Ja, das würde man von einem Buddhisten und buddhistischen Lehrer nicht erwarten. Ich kann allerdings nicht mehr tun als über ihn aufzuklären. Vor drei Tagen habe ich einen internen Brief hochgeladen auf meinen Blog.

    Also ich informiere in Deutsch und English. Mehr ist leider als Einzelperson nicht drin. Eigentlich wäre es am besten, Sie wenden sich direkt an die Deutsche Buddhistische Union (DBU) wo Nydahl’ Organisation, Diamantweg, Mitglied ist und bitten die DBU um eine Stellungnahme: http://www.buddhismus-deutschland.de Die DBU hat vom 20.–24.4. oder so Mitgliederversammlung, dabei werden Wünsche vom Diamantweg auch eine Rolle spielen. Sie können die DBU Mitgliederversammlung ja bitten, mit diesem Thema auseinanderzusetzen und öffentlich Stellung zu beziehen.«

    Da es keine Reaktion der DBU gab und das Thema auch nicht auf der MV angesprochen wurde, wandte sie sich wieder an mich, ich verwies sie an Peter Riedl, der sie dann zitierte. Später übernahm ich das Zitat des von ihr Gehörten und Zusammengefassten für meine Website http://www.info-buddhismus.de. Im August 2017 – nach einem Interview des Deutschlandfunks und Bayrischen Rundfunks mit mir, in dem ich mich aber NICHT zu Ole Nydahl äußerte – ging dann zuerst die Diamantweg-Stiftung und danach Ole Nydahl gerichtlich gegen mich vor. Letzterer, also Ole Nydahl, stritt via eidesstattlicher Versicherung ab, das was ich als das von der Zeugin zusammengefasst Gehörte zitierte und im Konjunktiv wiedergab, gesagt zu haben. Das Handelsgericht Wien stellt nun fest, dass der von mir zitierte Satz des von ihr Gehörten aber »wahrheitsgemäß zusammengefasst und inhaltlich richtig wiedergegeben« wurde.

    Darüber hinaus beschreibt das Urteil des Handelsgerichts Wien, dass von Seiten des Klägers, Nydahl, eine manipulierte Audiodatei vorgelegt wurde, es wurde etwas herausgeschnitten. Später legte der Kläger, Nydahl, dann aber doch noch eine vollständige Tonaufnahme vor: »Die Zeugenaussage von BSC Thomas Göthe (Aussage Zg Göthe, ON 7, AS 58f) war für die Feststellungen nicht relevant, da er zwar bestätigte, dass die Audiodatei (Blg./F) manipuliert wurde, weil etwas herausgeschnitten wurde, jedoch der Kläger danach eine vollständige Tonaufnahme des Vortrages (Blg./G) vorlegte.«

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  • Pingback:Nach fast vier Jahren Rechtsstreit verliert Ole Nydahl vor dem Obersten Österreichischen Gerichtshof – Buddhismus kontrovers

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