Nach fast vier Jahren zermürbendem und extrem teuren Rechtsstreit verliert Lama Ole Nydahl gegen Peter Riedl vor dem Obersten Gerichtshof in Wien. Was war passiert?
Beim Deutschlandtreffen des Diamantwegs, am 23.3.16 im Kasseler Messezentrum, äußerte sich der Däne Ole Nydahl pauschalisierend islamfeindlich. Eine nicht-buddhistische Zuhörerin des Livestreams¹, äußerte sich einen Tag später in einer Email mir gegenüber als „irritiert und schockiert“ ob dieser Aussagen und fragte, wie so jemand ernst genommen werden könne, wieso ein buddhistischer Lehrer eine Wahlempfehlung für die AfD abgeben könne und wie dies von „verantwortlichen Buddhisten“ gesehen würde? Von den Zuhörern habe keiner widersprochen, statt dessen hätten sie Ole Nydahl mit Schmeicheleien geschmückt. Ich verwies die Zuhörerin an die Deutsche Buddhistische Union (DBU) als Ansprechpartner, wo Nydahls Bewegung, Diamantweg Buddhismus, Mitglied sei. Von dort kam aber keine Antwort, intern wurde abgewunken, man kenne das ja schon. Unbefriedigt, wandte sich die Frau wieder an mich und ich verwies sie dann an den ehemaligen Präsidenten der Österreichischen Buddhistischen Religionsgemeinschaft (ÖBR) und damaligen Herausgeber der Zeitschrift Ursache\Wirkung, Univ. Prof. Dr. Peter Riedl.
Peter Riedl veröffentlichte dann am 5. April 2016 einen Blogbeitrag² in dem er zitierte, was die Zuhörerin von den islamfeindlichen Aussagen Nydahls zusammenfassend erinnerte. Ihre Zusammenfassung kontrastierte Riedl mit dem Preis für Dialog, Koexistenz und Frieden, den Nydahl am 13. Juni 2015 von einer UNESCO-Assoziation für interkulturellen und interreligiösen Dialog in Malaga (Spanien) für dessen „Förderung von Meinungsfreiheit, Mitgefühl, Frieden und Güte“ erhielt. Riedl fragte in diesem Beitrag, ob dieser Preis nicht eine Fehlentscheidung sei, und „wie es zu dieser Preisverleihung gekommen ist und ob der UNESCO die als hassvoll und gesellschaftsspaltend empfundenen Aussagen von Lama Ole Nydahl bekannt“ seien.³
Sechzehn Monate später, im Sommer 2017 erschienen dann kritische Artikel zu Sogyal Rinpoche und Ole Nydahl im Deutschlandfunk und dem Bayrischen Rundfunk, in denen Aussagen von mir – ohne dass ich mich explizit zu Nydahl äußerte – wiedergegeben wurden. Jeweils kurz nach erscheinen dieser beiden Artikel ging eine Abmahnung bei mir ein – einmal im Namen der Diamantwegstiftung, einmal im Namen von Ole Nydahl. Interne Quellen des Diamantwegs nannten mir gegenüber als Beweggründe für diese Abmahnungen, ich sei zu mächtig geworden, die Mainstream Medien würden mich ernst nehmen, also erhalte nun auch mein Artikel zu Nydahl, in dem ich kritische Aussagen zu Nydahl sammle, mehr Gewicht in der öffentlichen Wahrnehmung. Eine andere interne Quelle des Diamantwegs sagte, Nydahls Anwalt wolle mir „eine blutige Nase schlagen“. Offizielle Vertreter des Diamantwegs hingegen behaupteten öffentlich, ich würde unwahre Tatsachen verbreiten und Nydahl verleumden – letzteres impliziert, ich würde unwahre Dinge berichten, um Nydahls Ruf zu schädigen – und dagegen müsse man sich völlig berechtigt wehren. Diamantweg Offizielle bezeichneten mich als vom Gericht der Lüge überführten Straftäter und Kriminellen. Nydahls Anwalt, Jan Weber, behauptete gegenüber dem Gericht, ich führe „eine regelrechte Hetzkampagne an“.
Nun hatte also Peter Riedl diese Zuhörerin des Livestreams auf dem Blog von Ursache\Wirkung sechzehn Monate zuvor zitiert und von dort übernahm ich kurz darauf ihre Aussage als kritische Stimme in meinem Nydahl-Artikel, nachdem ich zur Überzeugung gelangt war, dass die Zeugin keine Scharfmacherin sondern aufrichtig besorgt, betroffen und glaubwürdig ist. Ich zitierte sie als kritische Stimme in Hochkomma und tat das, wie journalistisch üblich, im Konjunktiv und indirekter Rede. Den Artikel zu Nydahl selbst legte ich mit dem Ziel an, kritische Stimmen zu Nydahl zu sammeln, nachdem ich mitbekam, wie Nydahl-Anhänger Wikipedia manipulieren und seine Anwälte das Internet regelmäßig via Abmahnungen von Kritik säubern. Als Betroffener von manipulativen Lehrern und Sekten war mir bewusst, dass spirituell Suchende Lehrer und Gruppen nicht prüfen können, wenn Kritik unterdrückt, verschwiegen oder es als Tugend angesehen wird, über grobes Fehlverhalten buddhistischer Lehrer zu schweigen.
Nachdem nun für sechzehn Monate diese Zitate bereits online standen, wurden Peter Riedl und ich am 2.8.2017 in der selben Sache abgemahnt. Die juristische Konstruktion für das Vorgehen in den Abmahnungen war identisch, die Argumentation und Forderungen vor den Gerichten in Deutschland und Österreich jedoch teilweise verschieden.
Peter Riedl wurde vorgeworfen, die inkriminierte Aussage sei unwahr, da Ole Nydahl keine solche Äußerung abgegeben habe. Die Aussage sei zudem „ehrenbeleidigend“, da damit zum Ausdruck gebracht werde, „dass der Kläger rechtsextremes Gedankengut befürworte und eine unhaltbare pauschale Abwertung gegenüber Angehörigen der muslimischen Religionsgemeinschaft verbreite.“ Darüber hinaus sei die inkriminierte Aussage „kreditschädigend“, „weil sie das wirtschaftliche Fortkommen des Klägers gefährde.“ Peter Riedl wurde auf Unterlassung verklagt und sollte einen schwarz eingerahmten Widerruf unter https://www.ursachewirkung.at veröffentlichen und zwar „für die Dauer von einem Monat; angekündigt und verlinkt in dem Teil der Startseite, der bei Aufruf des Facebook-Profils ohne Scrollen sichtbar wird“.⁴
In meinem Fall wurde behauptet, was ich als Zitat in Hochkomma wiedergab, habe Nydahl so nicht wörtlich gesagt – daher sei dies eine „unwahre Tatsachenbehauptung“. Nun, ich hatte auch nicht behauptet, dass Ole Nydahl das so wörtlich gesagt hat. Ich zitierte eine Zuhörerin, setzte ihre Zusammenfassung des Gehörten in Hochkomma, setzte das Gesagte in den Konjunktiv und indirekte Rede und fügte unmissverständlich an: „– so berichtet eine Zuhörerin.“ Da die Zeugin bei mir nicht aussagen wollte (wofür sie sich später entschuldigte) und ich keine Aufnahme des Livestreams hatte, folgte ich dem Rat meiner Anwältin, unterschrieb schließlich die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung („rechtsverbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“) und stimmte einem Vergleich zu. (siehe Juristische Verfahren der Buddhismus Stiftung Diamantweg und Ole Nydahls gegen Tenzin Peljor)
Peter Riedl hingegen, stellte sich – sogar gegen der Rat der Richterin, die ihm keine Chancen einräumte – dem gegen ihn durch Nydahl angestrengtem Verfahren und gewann schließlich rechtskräftig in allen drei Instanzen.⁵ Zuvor musste Peter Riedl, sein Anwalt und die Zeugin aber noch zwei Hürden nehmen:
- Angriffe auf die Glaubwürdigkeit der Zeugin durch den Klagenden, Ole Nydahl, zu widerlegen und
- das Beweisen der Manipulation der von Nydahl vorgelegten Audiodatei vom Vortrag, nachdem Nydahl die Manipulation dieser Datei bestritt
Laut Gericht machte die Zeugin „bei ihrer Vernehmung einen aufrichtigen und um Wahrheit bemühten Eindruck“.⁶ Um Zweifel an der Zeugenaussage zu säen, führten Nydahls Anwälte u.a. vor Gericht aus, Nydahl könne das Zitierte gar nicht gesagt haben, denn „damit würde man ihm unterstellen, er befürworte rechtsextremes Gedankengut und werte Angehörige der muslimischen Religionsgemeinschaft pauschal ab“. Zur Untermauerung legten die Anwälte Nydahls eine Audiodatei mit einem ca. zehnminütigen Zusammenschnitt vor und sagten, alle prozessrelevanten und politischen Aussagen seien da drauf. In diesem Zusammenschnitt war tatsächlich nichts von dem zu hören, was die Zeugin behauptete. Zudem stritt Nydahl ab, dass diese Aufnahme manipuliert worden sei.⁷ Peter Riedls Anwalt beauftragte daraufhin einen Tonexperten die Audiodatei mit dem Zusammenschnitt zu prüfen. Der Gutachter wies dann in seinem Gutachten nach, dass die Audiodatei „manipuliert“ war, da sie an „einer verfahrensgegenständlichen Stelle einen Schnitt aufwies“.⁷ Die Richterin mahnte nach dem Vorliegen dieses Gutachtens über die manipulierte Audiodatei Nydahls Anwälte dringlich an, eine vollständige Tonaufnahme des Vortrages vorzulegen.⁸ Dem kamen Nydahls Anwälte anschließend auch nach. Diese vollständige Tonaufnahme des Vortrages war fast 2 ½ Stunden lang. Und siehe da, die Richterin kam nach dem Anhören dieser vollständigen Tonaufnahme zum Schluss, die Zeugin – und damit auch Peter Riedl, Ursache\Wirkung und letztlich auch ich, als sie Zitierende – habe die „pauschalen und islamfeindlichen Äußerungen Nydahl[s] wahrheitsgemäß zusammengefasst und inhaltlich richtig wiedergegeben“.
In der dritten Instanz nun, in der Urteilsbegründung des Obersten Österreichischen Gerichtshof in Wien, heißt es: Ole Nydahl ziele „mit seiner Kritik sehr wohl auf die Religion des Islam als solche sowie auf Muslime in ihrer Gesamtheit und nicht bloß auf radikale Gruppierungen“. Eine Differenzierung fehle weitgehend.
Nachfolgend noch einige Details zum Hintergrund des Urteils aus einem Artikel von Ursache\Wirkung (8.1.21), den ich aus juristischen Gründen derzeit nicht verlinken kann:
HINTERGRUND:
Der Oberste Gerichtshof stellte fest: „Gerade der Umstand, dass der Kläger [Nydahl] gegen Ende seiner bezughabenden Ausführungen eine Nachfrage aus dem Publikum, ob nicht die pauschale Verurteilung der riesigen Menschengruppe der Muslime den Verrat an den eigenen Werten bedeute, nicht zu einer Klarstellung nutzte, dass sich seine vorangegangenen kritischen Bemerkungen nur auf radikale Gruppen oder etwa Vertreter des politischen Islam bezogen hätten, sondern gerade wieder – erkennbar bezogen auf Muslime als solche – monierte, ‚die schlagen ihre Kinder. Die schlagen ihre Frauen […]. Da ist immer Krach, wo sie sind‘, führt deutlich vor Augen, dass es dem Kläger im Rahmen seines Vortrags entgegen seinem im Verfahren eingenommenen Standpunkt nicht um differenzierte Kritik ging.“
[…] Das Gericht in Wien kam aufgrund folgender islamfeindlicher Aussagen, die Nydahl getätigt hat, zu seinem Urteil. Die Aussagen sind durch einen Audiomittschnitt belegt:
- Ole Nydahl empfiehlt seinen Zuhörern und Zuhörerinnen, die Partei „Alternative für Deutschland“ zu wählen. Dies sei der einzige Weg, den er sehe: „Ich weiß nicht, wie die Merkel auf den Trip gekommen ist, also die Leute die kein anderer haben will, die sollen nach Deutschland, nicht, das kann ich gar nicht verstehen.“
- „Ich kann euch sagen, zu viel Islam und unsere Freiheit ist weg. Die ergreifen erst die Frauen an, das wisst ihr ja, nicht. Klitoris ab und so weiter und all die anderen Sachen, nicht, die mit den Frauen gemacht wird. Und dann kommen all die anderen Sachen, nicht. Dass sie geschlagen werden, dass zwölfjährige Mädchen mit sechzigjährigen Nachbarn verheiratet werden und all die verschiedenen Sachen da, nicht.“
- Auf die Frage aus dem Publikum, ob Nydahl der Meinung sei, dass alle Flüchtlinge oder nur radikale Moslems abgeschoben werden sollen, antwortet er: „Ich meine vor allem Moslems. Ich meine Leute, die lernen das zu tun was wir nicht wollen. Die Anderen sind vielleicht ein bisschen unglücklich und haben Fehler und so weiter, nicht, aber wer dem Koran folgt, der ist nicht genießbar in einer modernen Gesellschaft. Das ist er nicht! Er ist nur darauf aus, die Sachen auszunützen, unterdrückt die Schwachen, er kriegt keine ordentliche Ausbildung und so weiter, nicht, und alles geht runter. Die sind alle eine Belastung diese Leute.“
- Aus dem Publikum wird gefragt: „Zum Thema Muslime: Verraten wir nicht unsere Werte, wenn wir eine riesige Menschengruppe pauschal verurteilen?“. Nydahl antwortet: „Ne, nicht was sie tun, was sie tun, was man bei uns nicht tun darf. Und versucht uns auszunutzen und alles greifen will was ist. Die tun ja was. Das ist ja nicht nur so, dass sie ‚Om‘ sagen oder so. Die tun ja was. Die schlagen ihre Kinder. Die schlagen ihre Frauen, nicht. Da ist immer Krach wo sie sind.“
- Als Antwort auf die Frage, wie eine Schwarz-Weiß-Sichtweise mit Werten wie Freiheit, Meinungsfreiheit und Demokratie vereinbar sein könne, antwortet Nydahl: „Wenn man Freiheit gibt für unfreiheitlichen Benehmen, wenn man das alles unterstützt, was gegen unsere Werte geht, dann war man nicht grossgütig oder so. Man war dumm. Das zerstört das Erbe, was man von seinen Vorfahren hat und das alles. Das hat man zum Fenster raus geschmissen, nicht. Dann muss man mit Leuten reden, die nicht besonders ausgebildet sind. Die keine besonderen philosophischen Vorstellungen haben und für die man sowieso nichts machen kann.“
(Wegen einer noch aktiven, unter falschen Prämissen abgegebenen, Unterlassungserklärung, wird derzeit kein Link zum Beitrag angegeben.)
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(Dass Nydahl bestritt, die Audioaufnahme sei manipuliert, wurde hinzugefügt.)
Das Ganze, was hier Ole Nydhal, der BDD und die Anwälte betrieben haben, ist ein strategisches Vorgehen gegen missliebige Kritiker, um sie einzuschüchtern. Dafür gibt es auch einen Begriff: „Slapp Klagen“.
https://anti-slapp.org/what-is-a-slapp
https://de.m.wikipedia.org/wiki/SLAPP